Sozialversicherungsfachangestellte/r (m/w/d)

Aufgabengebiet

Mit Fachrichtungen

Sozialversicherungsfachangestellte bearbeiteten die anfallenden Vorgänge je nach Schwierigkeitsgrad selbstständig oder nach Anleitung. Krankenkassen, Rentenversicherungs- und Unfallversicherungsträger sowie diverse Berufsgenossenschaften sind die Arbeitgeber der Sozialversicherungsfachangestellten. Sie beurteilen Versicherungsverhältnisse, Leistungsansprüche von Versicherten, den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit oder Altersrenten. Beitragsberechnungen für Mitglieder, Beratung in versicherungsrechtlichen Belangen und in Finanzierungsfragen gehören unter Zuhilfenahme von modernster Informations- und Kommunikationstechnik zu den Aufgaben. Ebenso haben sie häufig direkten Kontakt mit den Versicherten und beispielsweise Kliniken oder Behörden.

Fachrichtung Gesetzliche Rentenversicherung

Sie/Er ermittelt Sachverhalte, stellt die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen fest, bearbeitet Anträge und errechnet Leistungen und Beiträge. Die Beantwortung von Anfragen gehört ebenso zu den Aufgaben wie die Beratung von Versicherten und Arbeitgebern.

Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung

Sozialversicherungsfachangestellte beraten Versicherte und Arbeitgeber allgemein über alle Sozialleistungen sowie Versicherte im Rahmen des Leistungsprogramms und Arbeitgeber über Beitragshöhe und Meldewesen. Im Laufe der Ausbildung wird der Umgang mit Lern- und Arbeitstechniken vermittelt, Grundsätze und Formen der Kommunikation angewendet und die Einleitung von Verwaltungsverfahren und gerichtlichen Verfahren geübt. Immer wichtiger wird, dass Auszubildende die Zusammenhänge zwischen Marketing und Wettbewerb darstellen können. Dabei stehen die Beratung der Versicherten und kundengerechtes Verhalten im Vordergrund.

 

Einsatzfelder

Fachrichtung Gesetzliche Rentenversicherung

Sozialversicherungsfachangestellte (RV) sind im mittleren Dienst bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherungen beschäftigt.

Fachrichtung Allgemeine Krankenversicherung

Sozialversicherungsfachangestellte (KV) sind bei gesetzlichen Krankenkassen beschäftigt.

Ausbildungsdauer

3 Jahre, bei überdurchschnittlichen Leistungen Verkürzung auf 2,5 Jahre möglich. Weitere Fachrichtungen sind gesetzliche Unfallversicherung, knappschaftliche Sozialversicherung, landwirtschaftliche Sozialversicherung.

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