Diplom Rechtspfleger/in (FH)

Aufgabengebiet

Rechtspfleger/innen setzen als selbstständiges Organ der Rechtspflege Entscheidungen in bestimmten Rechtsgebieten fest. Sie sind beispielsweise für Einträge in öffentlichen Registern wie dem Handelsregister verantwortlich. Auf dem Gebiet des Grundbuchrechts entscheiden sie über Anträge auf Eintragung und Löschung von Hypotheken, Grundschulden, Erbbau-, Wohn- und Wegerechten. In Nachlasssachen eröffnen sie Testamente und erteilen Erbscheine. Des Weiteren ordnen sie z.B. Betreuungen oder Vormundschaften an und kontrollieren die Vormünder und Betreuer/innen bei deren Tätigkeit. In der Rechtsantragsstelle nehmen sie Klageanträge, -erwiderungen und ähnliche Schriftsätze auf. Sie setzen Verfahrenskosten fest, bearbeiten Mahn- und Vollstreckungsbescheide, entscheiden über Pfändungen z.B. von Arbeitseinkommen und Sparguthaben und leiten Gerichtstermine und Gläubigerversammlungen bei Zwangsversteigerungen sowie Verfahren nach der Insolvenzordnung. Bei den Staatsanwaltschaften sorgen Rechtspfleger/innen für die Strafvollstreckung und ziehen z.B. Geldstrafen ein oder laden verurteilte Personen zum Haftantritt. Im Bereich der Justizverwaltung übernehmen sie verantwortungsvolle Aufgaben in der Personal- und Haushaltsabteilung. Beispielsweise sorgen sie als Geschäftsleiter/innen für den reibungslosen Geschäftsbetrieb innerhalb der Justizbehörden.

Einsatzfelder

  • bei Gerichten
  • bei Staatsanwaltschaften
  • bei Justizverwaltungen

Darüber hinaus arbeiten sie ggf. auch im Homeoffice bzw. mobil.

Ausbildungsdauer

Für die Zulassung zum Studium wird die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife oder ein vergleichbarer Bildungsabschluss vorausgesetzt.

Darüber hinaus müssen die Bewerber/innen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und ein Auswahlverfahren absolvieren. Außerdem dürfen in einzelnen Bundesländern bestehende Höchstaltersgrenzen nicht überschritten werden.

Während der theoretischen Studienabschnitte erwirbt man beispielsweise Kenntnisse in den folgenden Bereichen:

  • Einführung in das Zivilrecht
  • Erbrecht einschließlich des Verfahrensrechts
  • Familienrecht einschließlich des Verfahrensrechts
  • Gerichtsverfassungs- und Rechtspflegerrecht
  • Grundstücksrecht einschließlich Grundbuchverfahren
  • Handels- und Gesellschaftsrecht einschließlich Registerverfahren
  • Insolvenzrecht, Mobiliar- und Immobiliarvollstreckungsverfahren
  • Internationales Privatrecht
  • Organisations- und Verwaltungskunde
  • Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafvollstreckungsrecht
  • Verfassungs- und Verwaltungsrecht
  • Zivilprozessrecht, Kostenrecht in Zivil- und Familienverfahren

Während der praktischen Studienabschnitte erwirbt man berufliche Kenntnisse und Erfahrungen.

 

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